Mietwagenversicherung - Finanzieller Ausgleich beim Schadensfall
Immer mehr Deutsche nutzen das Angebot an Billigfliegern, um so schneller an das gewünschte Ziel zu gelangen. Diese haben den Vorteil, dass man, anstatt stundenlang im Auto zu sitzen und vielleicht noch zwischendurch übernachten zu müssen, innerhalb kürzester Zeit am Urlaubsort ankommt. Gleichzeitig hat dies den Nachteil, dass man, wenn man erst einmal angekommen ist, kein eigenes Transportmittel hat, sondern auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist. Für viele Personengruppen wie Familien mit Kindern, aber auch für eine Gruppe von vier oder fünf Studenten, lohnt es sich oft, sich einen Wagen im Urlaubsland zu mieten. Dieser bietet die Möglichkeit, unabhängig das Land zu erkunden und gleichzeitig mehr von dem Land sehen zu können. Zudem ist man so nicht gezwungen, das Gepäck von A nach B zu schleppen. Generell dürften die Vorteile den meisten Leuten klar sein. Doch welche Dinge gibt es bei einem Mietwagen bzw. der Mietwagenversicherung zu beachten?
Zuerst einmal ist in der Regel bei der Anleihe eines Mietwagens die Haftpflichtversicherung schon im Vertrag, allerdings kann sich die Deckungssumme von Land zu Land unterscheiden. Alle anderen Versicherungen müssen noch zusätzlich erworben werden. Doch natürlich will niemand zu viel Geld für unnütze Versicherungen ausgeben. Eine Versicherung, die der ADAC allerdings in jedem Fall empfiehlt, ist der Ausschluss der Selbstbeteiligung. Da es im Falle eines Schadens zu erheblichen Zusatzkosten des Anmieters kommen kann, hat dieser den Vorteil, dass diese vermieden werden können. Was dabei beachtet werden sollte, ist, dass Glas, Unterboden und Reifen bei vielen Versicherungen gegen Selbstbeteiligung nicht im Preis einbegriffen sind. Zusätzlich sollte man, wenn die Möglichkeit besteht, all dies schon von Deutschland aus erledigen, da man so sämtliche Schriftstücke in der deutschen Sprache erhält.
Sollte man in einer Gruppe unterwegs sein und es sind verschiedene Fahrer darin, so ist es wichtig, dass diese auch ebenfalls in den Vertrag eingetragen werden, da ansonsten ein Vertragsbruch entsteht und die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen muss. Doch ist man erst einmal genügend abgesichert, steht der Reise durch Kroatien nichts mehr im Weg.